Gesetz.sh
Suche
⌘K
Gesetze
/
MBPOLVDVDV
/
§ 54
MBPOLVDVDV
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (MBPolVDVDV)
§ 54
Bestandteile der Laufbahnprüfung
Die Laufbahnprüfung besteht aus
1.
einer schriftlichen Prüfung und
2.
einer mündlichen Prüfung.
J
←
Zurück
Quelle
Weiter
→
L