Gesetz.sh
MBPOLVDVDV

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (MBPolVDVDV)
§ 49 Zeitpunkt

Die Laufbahnprüfung findet am Ende des Laufbahnlehrgangs statt.