Gesetz.sh
MBPOLVDVDV

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (MBPolVDVDV)
§ 50 Prüfungsamt

Für die Organisation und Durchführung der Laufbahnprüfung ist das Prüfungsamt zuständig.