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MBPOLVDVDV
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§ 50
MBPOLVDVDV
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (MBPolVDVDV)
§ 50
Prüfungsamt
Für die Organisation und Durchführung der Laufbahnprüfung ist das Prüfungsamt zuständig.
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