Nach dem Stand der Technik sind zu erfüllen die technischen und organisatorischen Anforderungen an
- 1.
- die Erfassung des Lichtbildes und der Fingerabdrücke,
- 2.
- die Qualitätssicherung des Lichtbildes und der Fingerabdrücke,
- 3.
- die Übermittlung sämtlicher Passantragsdaten zwischen Passbehörde und Passhersteller und
- 4.
- das sichere Verfahren der Übermittlung von Lichtbildern von einem Dienstleister an die Passbehörde.